Panorama von Hitzhofen

Deponie und Wertstoffhof

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Deponie und den Wertstoffhof.

  • Grundlegende Charakterisierung und Deklarationsanalytik

    Grundlegende Charakterisierung
    Sie ist vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlichen Beauftragten durchzuführen. Sie beinhaltet Angaben zur Abfallherkunft, Abfallbeschreibung und Abfallzusammensetzung.

    Deklarationsanalytik
    Sie dient zur Untersuchung der Abfälle auf mögliche Schadstoffe. Die Probenahme für die Analyse ist von fachkundigen Personen durchzuführen, die die gesetzlichen Vorgaben kennen und den Umfang der Analyse festlegen.

    Wo sind die Unterlagen einzureichen?
    Das Formular „grundlegende Charakterisierung“ und – soweit erforderlich – die Ergebnisse der Deklarationsanalytik sind mindestens fünf Werktage vor Anlieferung an der Bauschuttdeponie an die Gemeinde Hitzhofen per E-Mail (poststelle@hitzhofen.de) oder Fax (08458 3987-13) zu übersenden. Die geprüften Dokumente können einen Werktag vor Anlieferung an der Bauschuttdeponie im Rathaus abgeholt werden oder werden per digital zugesandt. Bei Vorlage ungeprüfter Dokumente beim Personal der Bauschuttdeponie wird generell die Anlieferung abgewiesen. 

    Formulare:
    Grundlegende Charakterisierung für Bauschutt 
    Grundlegende Charakterisierung für Erdaushub

    Ausfüllhilfe: Grundlegende Charakterisierung

    Link zur Deponieverordnung (DepV)

  • Neues Annahmekonzept für Erdaushub und Bauschutt bei der Deponie Oberzell

    bei private Baumaßnahmen ab 15,0 m³
    bei Baumaßnahmen aus anderen Bereichen masseunabhängig

    Verschärfte gesetzliche Vorgaben
    Ab sofort gilt für die Bauschuttdeponie der Gemeinde Hitzhofen ein neues Annahmekonzept für Bauabfälle. Damit setzt die Gemeinde die verschärften gesetzlichen Vorgaben zur Ablagerung von Baureststoffen auf Bauschuttdeponien in die Praxis um. Diese Vorgaben dienen letztlich dem Schutz von Mensch und Umwelt.

    Die Deponieverordnung (DepV) regelt die Vorgehensweise bei der Deponierung von mineralischen Abfällen. Die wichtigste Anforderung ist, dass der abzulagernde mineralische Abfall im Vorfeld grundlegend charakterisiert werden muss (§ 8 DepV). Weiterhin sind in diesem Regelwerk in Anhang 3, Nr. 2, die Zuordnungswerte beschrieben, welche die zu deponierenden Abfälle einhalten müssen.

    Zur Prüfung, ob eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie infrage kommt, müssen die Abfälle künftig mit Hilfe des Formulars „grundlegende Charakterisierung“ detailliert beschrieben werden. Abhängig von der Art der Baumaßnahme kann darüber hinaus eine Analyse der Abfälle erforderlich sein.

    Schritt für Schritt
    1. Prüfschritt: Herkunft der Abfälle

    Auf der Bauschuttdeponie der Gemeinde Hitzhofen werden ausschließlich zugelassene Bauabfälle von Baumaßnahmen im Gemeindegebiet Hitzhofen angenommen.

    2. Prüfschritt: Verwertbarkeit der Abfälle
    Verwertung hat Vorrang vor Deponierung. Daher ist als Erstes immer zu prüfen, ob die Bauabfälle verwertbar sind. Abfälle können nur dann abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

    3. Prüfschritt: Art der Baumaßnahme
    Für die weitere Prüfung wird zwischen Abfällen aus privaten Baumaßnahmen und Abfällen aus Baumaßnahmen in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, aus Baumaßnahmen auf Altlastenverdachtsflächen sowie aus gewerblichen Sammelanlieferungen unterschieden.

    4. Prüfschritt: Menge
    Für Bauabfälle aus privaten Baumaßnahmen gilt folgende Regelung:
    Bis zu einer Menge von maximal 15,0 Kubikmeter können Bauabfälle direkt an der Bauschuttdeponie angeliefert und nach Zustimmung durch das Deponiepersonal (Sichtkontrolle) abgekippt werden.

    Ab einer Menge von 15,0 Kubikmeter muss das Formular „grundlegende Charakterisierung“ vorgelegt werden. Wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 8 Deponieverordnung nicht erfüllt werden, muss zusätzlich zum Formular „grundlegende Charakterisierung“ eine Analyse des Materials (sogenannte Deklarationsanalytik) vorgelegt werden.

    Für Abfälle aus Baumaßnahmen in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, aus Baumaßnahmen auf Altlastenverdachtsflächen sowie aus gewerblichen Sammelanlieferungen ist masseunabhängig sowohl die „grundlegende Charakterisierung“ als auch die Deklarationsanalytik vorzulegen.

  • Erdaushub- und Bauschuttdeponie

    Die Deponie ist an zwei Samstagen im Monat (März bis Oktober) von 12.30 bis 14.30 Uhr geöffnet. 
    Zur Deponie gelangen Sie in Hitzhofen über die Oberzeller Straße bis zum Ortsende, bleiben auf der geteerten Straße, nach ca. 600 m links abbiegen, nach ca. 200 m sind Sie am Ziel.
    Es werden Bauschutt und Erdaushub aus dem Gemeindebereich angenommen. Die Gebühren betragen für Kleinmengen bis 1/4 Kubikmeter 3,00 €, 1/2 Kubikmeter 6,00 € und darüber hinausgehende Mengen kosten je Kubikmeter 12,00 € und sind beim Deponiewärter Herrn Hans Müller bar zu entrichten. Gegen Sonderöffnungsgebühren kann die Deponie auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten benutzt werden. 

  • Wertstoffhof und Kompostierungsanlage

    Die Anlage ist von März bis November jeden Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr für die gesamte Landkreisbevölkerung und ganzjährig jeden Mittwoch zwischen 16.00 und 17.00 Uhr nur für Bürger der Gemeinde Hitzhofen geöffnet.
     
    Der Standort ist an der Staatstraße zwischen Hitzhofen und Hofstetten, ca. 500 m nach dem Kreisel (in der Talsenke) rechts.
    Betreiber ist die Gartenbaufirma Meier GmbH in Hitzhofen, Lilienstr. 3, Tel. 08458/4296.
    Neben vielen Wertstoffen kann auch Grüngut, Baum- und Heckenschnitt (holzige Abfälle) kostenlos abgegeben werden.

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