Hier finden Sie die gemeldeten Fundgegenstände.
Gerne können Sie über diese Seite Ihre Verlustanzeige aufgeben oder einen Fundgegenstand melden.
Fundbüro
Jede Fundsache, die mehr als 10 € wert ist, muss unverzüglich beim Fundbüro abgegeben werden.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % vom Wert der Fundsache bis zu 500 €, vom Mehrwert 3 % (§ 971 BGB). Es handelt sich hier um privatrechtliche Ansprüche. Wird die Fundsache nicht abgeholt, können Sie nach 6 Monaten Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB), wenn Sie sich dies bei der Abgabe vorbehalten haben.
Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, so müssen Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.



