Auf dieser Seite können Sie sich als Gewerbetreibender über die Gewerbesteuer informieren.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende, die einen Betrieb im Gemeindebereich haben, werden ertragsabhängig zur Gewerbesteuer herangezogen. Ein vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert und als vierteljährliche Zahlungen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) an die Gemeinde fällig.



