Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.hitzhofen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Hitzhofen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.08.2026 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken haben einen Alternativtext. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.
Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen, was jedoch nicht in allen Fällen möglich ist.
pdf-Dateien
Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder. Gegebenenfalls in pdf-Dateien hinterlegte Bilder, Grafiken oder Karten sind ebenfalls nicht zwingend mit Alternativ-Texten hinterlegt.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 31.08.2026 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich gerne per E-Mail an poststelle@hitzhofen.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.