Sie möchten einen Hund als neues Familienmitglied aufnehmen?
Dann sind Sie hier genau richtig um sich vorab zu informieren.
Sie finden alle Informationen für die Hundehaltung in unserer Gemeinde auf dieser Seite.
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Sie beträgt 75 € pro Jahr (für einen Kampfhund der achtfache Satz) und wird immer am 15.05. abgebucht. Weitere Infos dazu in der Hundesteuersatzung bzw. Hundehaltungsverordnung.
Bei Bedarf bitte Hundesteuer-Anmeldung ausfüllen und im Bürgerbüro abgeben.
- Hundesteuersatzung
- Hundehaltungsverordnung
- Hundesteuer-Anmeldung (online)
- Hundesteuer-Abmeldung (online)
- Haltung gefährlicher Tiere (online)



