Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24.05.2019, 18.00 Uhr bei der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12 (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 2) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12. 00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können bei Vorliegen bestimmter Gründe den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antragsteller muss den Grund für die Ausstellung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Bereitschaftsdienst der Gemeinde Hitzhofen:
Ursula Haas Tel. 0170/3143211
Freitag, 24.05.2019, 13.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 25.05.2019, 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 26.05.2019, 8.00 bis 15.00 Uhr
Hitzhofen, 23. Mai 2019
Ursula Haas
Wahlamt