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Vorstellung Rahmenkonzept PV-Freiflächenanlagen

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Angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung, dem beschlossenen Ausstieg Deutschlands aus fossilen und atomaren Energieträgern und der damit verbundenen Zielsetzung der Gemeinde, Energieneutralität bis 2035 zu erzielen, muss die Gemeinde für PV-Freiflächenanlagen Rahmenbedingungen schaffen. Für Photovoltaik in Bayern bedeutet Energieneutralität als erster Schritt eine Verdreifachung der Erzeugungsmenge bis 2030. Je nach Anteil der PV-Aufdachanlagen ist dafür ein Flächenbedarf von bis zu 35.000 Hektar (ha) notwendig, was ca. 0,5 % des Landesfläche bedeutet.

Nicht nur wir stehen vor der Herausforderung, den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen mit der Beanspruchung von Landwirtschafts- und Landschaftsraum in Einklang zu bringen. Zur Regulierung des Flächenbedarfs für unterschiedliche Nutzungen wird die maximale Ausbaufläche für PV-Freiflächenanlagen lt. Gemeinderatsbeschluss auf 2% (21,24 ha) der landwirtschaftlichen Fläche festgelegt (gesamte landwirtschaftliche Fläche 1.062 ha, gesamte Gemeindefläche 3.382 ha).

In mehreren Gemeinderatssitzungen und Ortsterminen wurden insgesamt rund 84 ha als grundsätzlich geeignete Flächen festgestellt. Kriterien für die Auswahl sind z.B. landwirtschaftliche Böden unterdurchschnittlicher Bonität (Acker- bzw. Grundlandzahl <= 50), Abstand zu Wohngebäuden mind. 200m, Abstand zu Waldrändern mind. 50m. Ebenso wurden Bereiche aus Gründen des Landschaftsbilds und der naturbezogenen Erholung ausgeschlossen oder wenn es sich um landschaftsprägende Landschaftsflächen handelt.

Potenzielle Flächen für PV-Freiflächenanlagen:

Fläche
Nr.

Lage

Flur-Nummern (Fl.Nr.)

ca. nutzbare
Fläche für PV
in ha

1

Pfaffenzell
süd-östlich Hitzhofen

Fl.Nr. 172, 173, 174, Gemarkung Hitzhofen, im Osten und Süden grenzt Gemarkung Lippertshofen an

6,1

2

Böhmfelder Weg
nördl. FFW Hitzhofen

Teilflächen Fl.Nr. 241 und 242, Gemarkung Hitzhofen, liegt in der Nähe der Staatstraße ST 2336

4

3

Höflerfeld
nördl. Wertstoffhof

Fl.Nr. 255, Gemarkung, liegt in der Nähe der Staatsstraße ST 2336, Restfläche ist ökologische Ausgleichsfläche

2,8

4

Klett
östl bei der Figur

Teilfläche Fl.Nr. 332, Gemarkung Hofstetten, liegt  östl. der Staatsstraße ST 2336

5,7

5

Herzbichel
östl Baumfeld

Teilfläche Fl.Nr. 337, Fl.Nr. 340-342, 345-348, 350, Teilfläche Fl.Nr. 350/1 u. 352, Fl.Nr. 353, Gemarkung Hofstetten

30

6

Lehen/Kreuthof

Fl.Nr. 470, Teilfläche Fl.Nr. 471, Fl.Nr. 483, 482, 474/0, Teilfläche Fl.Nr. 474/1, 481, Gemarkung Hofstetten

28

7

Weiherbuch
südl. Pfünzer Straße

Fl.Nr. 492, Teilfläche Fl.Nr. 496/0, 496/1, Fl.Nr. 496/2, 496/3, 496/4, Gemarkung Hofstetten

7,5

Nachdem zu erwarten ist, dass die Bewerbungen die ausgewiesene Flächenobergrenze von 21,24 ha übersteigen, wurden Kriterien für das Auswahlverfahren festgelegt, die mit Noten (analog Schulnoten) von 1 bis 5 bewertet werden. Die beste Gesamtnote hat gewinnt.

Folgende Kategorien werden bewertet:

· Planungsreife (eingereichte Unterlagen sollen wesentliche Punkte umfassen)

· Einpassung in die Natur (Eingrünung, Anordnung der Module und Abschnitte)

· Ökologischer Wert nach Fertigstellung (Biodiversität, Nachhaltigkeit der Maßnahme)

· Nutzung der Fläche (Bewirtschaftungskonzept, Art und Umfang der Doppelnutzung)

· Regionale Wertschöpfung (Eigentümer- und Investorenstruktur, Beteiligungsmöglichkeiten)

· Einspeisepunkt (wo liegt Einspeisepunkt, wie/wo erfolgt Leitungsverlegung)

· Innovationen (Speicher, Agri-PV, bifaziale Module [doppelseitig nutzbar])

 

Auswahlverfahren - Grundsätze (nicht abschließend):

Die regionale Wertschöpfung ist der entscheidende Faktor. Bürgerbeteiligung muss möglich sein. Gewerbesteuereinnahmen müssen bei der Gemeinde verbleiben. Gemäß § 6 Abs. 3 EEG 2023 können der Gemeinde 0,2 Cent je KWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Das entsprechende Angebot wird ausdrücklich begrüßt. Bürger/innen müssen von den günstigen Strompreisen profitieren.


Wie geht’s weiter:
Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen/Einwände bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 25.04.2023, vorbringen. Im Gremium wird darüber abschließend beraten und das Rahmenkonzept mit evtl. Anpassungen beschlossen. Die Bewerbungsfrist für PV-Freiflächenanlagen läuft vom 01.05. bis 30.09.2023. Die Bewerber stellen ihr Konzept in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.10.2023 vor. Die Beschlussfassung über die Festlegung der PV-Freiflächenanlagen erfolgt im öffentlichen Teil der Sitzung am 26.10.2023.

Weitere Informationen:

Lageplan potenzielle Flächen für PV-Freiflächenanlagen
Hinweis: Die rotmarkierten Flächen eignen sich grundsätzlich für PV-Freiflächenanlagen. In der obigen Tabelle finden Sie die Flur-Nummern, die innerhalb dieser Flächen liegen. Wenn Sie als Flächeneigentümer Interesse an einer Nutzung für Photovoltaik haben, bitte ich um Kontaktaufnahme.
Roland Sammüller, 1. Bürgermeister

 

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