1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk | Eintragungsraum | ||||
Nr. | Abgrenzung | Bezeichnung und genaue Anschrift
| Öffnungszeiten | barrierefrei | |
1 | Gemeinde Hitzhofen | Gemeinde Hitzhofen - Wahlamt – Kirchweg 12 85122 Hitzhofen Erdgeschoss, Zi. 2 Bürgerbüro | Do. 31.01. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr Fr. 01.02. 7.30-12.00 Uhr Sa. 02.02. 8.00-10.00 Uhr Mo. 04.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr Di. 05.02. 7.30-12.00, 13.00-16.30 Uhr Mi. 06.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr Do. 07.02. 7.30-12.00, 13.00-20.00 Uhr Fr. 08.02. 7.30-12.00 Uhr Mo. 11.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr Di. 12.02. 7.30-12.00, 13.00-16.30 Uhr Mi. 13.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr |
ja |
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirkes eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13.11.2018 nach Art. 65 Abs. 1 und 2 LWG, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16.11.2018, berichtigt im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 49 vom 07.12.2018 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist in der Gemeindeverwaltung Hitzhofen – Wahlamt; Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen, Erdgeschoss, Zimmer 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.