Gemeinde Hitzhofen

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Volksbegehren "Rettet die Bienen"

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BEKANNTMACHUNG

über die Eintragung für das Volksbegehren Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen“ vom 31. Januar bis 13. Februar 2019

1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

 

Eintragungsbezirk

Eintragungsraum

Nr.

 Abgrenzung

Bezeichnung und genaue Anschrift

 

 Öffnungszeiten

barrierefrei
ja / nein

1

Gemeinde

Hitzhofen

Gemeinde Hitzhofen

- Wahlamt –

Kirchweg 12

85122 Hitzhofen

Erdgeschoss, Zi. 2

Bürgerbüro

Do. 31.01. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr

Fr. 01.02. 7.30-12.00 Uhr

Sa. 02.02. 8.00-10.00 Uhr

Mo. 04.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr

Di. 05.02. 7.30-12.00, 13.00-16.30 Uhr

Mi. 06.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr

Do. 07.02. 7.30-12.00, 13.00-20.00 Uhr

Fr. 08.02. 7.30-12.00 Uhr

Mo. 11.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr

Di. 12.02. 7.30-12.00, 13.00-16.30 Uhr

Mi. 13.02. 7.30-12.00, 13.00-16.00 Uhr

 

ja

 

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirkes eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13.11.2018 nach Art. 65 Abs. 1 und 2 LWG, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16.11.2018, berichtigt im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 49 vom 07.12.2018  veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist in der Gemeindeverwaltung Hitzhofen – Wahlamt; Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen, Erdgeschoss, Zimmer 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

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Volksbegehren "Rettet die Bienen"
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