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Jugendschöffenwahl 2023

|   Bekanntmachungen

Jugendschöffenwahl 2023
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Jugendschöffen

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Eichstätt hat eine Vorschlagsliste an das Amtsgericht Ingolstadt zu erstellen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Straf- kammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staats- angehörigkeit ausgeübt werden. Sie sollen zum Zeitpunkt der Aufstellung mindestens seit einem Jahr im Landkreis wohnen.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis spätestens  Freitag, 10.03.2023

schriftlich an die Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen richten oder persönlich bei Herrn Wittmann (Rathaus, 1. Stock, Zimmer 12) abgeben.

Bewerbungs-/Vorschlagsformulare können Sie von der Homepage der Gemeinde Hitzhofen unter –Aktuelles- herunterladen oder bei Herrn Wittmann (1. Stock, Zi 12) abholen.

Hitzhofen, den 10.02.2023
gez. Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

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