Gemeinde Hitzhofen

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Neuigkeiten aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 22 Ä2 Kreuzstraße/Blumenweg

|   Bekanntmachungen

I. Der Gemeinderat Hitzhofen hat in der Sitzung am 16.06.2020 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 „Kreuzstraße / Blumenweg" zu ändern / ergänzen.
Mit der Änderung soll insbesondere eine Anpassung an die aktuelle Baukultur erfolgen und auch den Grundstückseigentümern flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt westlich durch die Oberzeller Straße, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen, östlich durch den Kapellenweg und südlich durch die Oberzeller Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Lageplan

II. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 22.08.2023 vom Gemeinderat gebilligt.

III.Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 20.09.2023 bis 20.10.2023 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die folgende Telefonnummer: 08458 3987 19.

Es steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.hitzhofen.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/sachgebiete/bauangelegenheiten/bauleitplaene-im-verfahren/ in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit.

Per E-Mail an bauamt@hitzhofen.de  kann direkt eine Stellungnahme abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Begründung und Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung

Die o.a. Unterlagen erhalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

  • Übergeordnete Vorgaben, insbesondere

    • Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung

  • Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgut Fläche und Boden, insbesondere

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgut Wasser

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, insbesondere

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgüter Luft und Klima

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgut Landschaft

    • Aussagen zu Bestand und Auswirkung der Planung

  • Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

    • Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Plangebiet

  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

    • Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Klima und Luft / Mensch, Boden und Fläche / Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche / Wasser / Menschen, Klima und Luft / Menschen / Tiere und Pflanzen / Landschaft

  • der ökologische Ausgleich und die Errechnung des Bedarfs an Ausgleichsfläche bzw. Ersatzmaßnahmen

    • Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält die Person keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hitzhofen, den 07.09.2023

Gemeinde Hitzhofen

                                            (Siegel)
gez.
Martin Schroll
Zweiter Bürgermeister

Bekanntmachung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

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