Gemeinde Hitzhofen

Archiv

Neuigkeiten aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung / Ergänzung eines Flächennutzungsplanes

|   Bekanntmachungen

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 21.12.2021 beschlossen, den bestehenden Flächennutzungsplan zu ändern / zu ergänzen.
Mit dem Änderungsverfahren soll insbesondere durch Neuausweisungen, Rücknahme und Änderungen von Bauflächen eine mittelfristig geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Bereiche des Änderungsverfahrens sind aus den folgenden Lageplänen ersichtlich:

Geltungsbereich Erweiterung 1               
Geltungsbereich Erweiterung 2               
Geltungsbereich Erweiterung 3

Geltungsbereich Herausnahme 1

Geltungsbereich Änderung 1               
Geltungsbereich Änderung 2               
Geltungsbereich Änderung 3
Geltungsbereich Änderung 4               
Geltungsbereich Änderung 5

II. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 22.08.2023 vom Gemeinderat gebilligt.

III. Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 25.09.2023 bis 25.10.2023 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die folgende Telefonnummer: 08458 3987 19.

Es steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.hitzhofen.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/sachgebiete/bauangelegenheiten/bauleitplaene-im-verfahren/ in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit.

Per E-Mail an bauamt@hitzhofen.de kann direkt eine Stellungnahme abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung

 

Die o.a. Unterlagen erhalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

  • Übergeordnete Vorgaben (Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung)
  • Schutzgut Mensch
  • Schutzgüter Boden und Flächen
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgüter Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Ortsbild
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält die Person keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hitzhofen, den 13.09.2023

Gemeinde Hitzhofen

                                            (Siegel)
gez.
Martin Schroll
Zweiter Bürgermeister

Bekanntmachung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Zurück
Copyright © Gemeinde Hitzhofen  2024