Gemeinde Hitzhofen

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Neuigkeiten aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Änderung/Ergänzung eines Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Gemeinderat Hitzhofen hat in der Sitzung am 13.12.2016 und am 18.02.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 20 „Hitzhofen-Innerortsbereich“ zu ändern/ergänzen. In der Sitzung am 18.02.2020 hat der Gemeinderat Hitzhofen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 „Wiesenweg“ zu ändern/ergänzen.

Die Planung umfasst folgende Teile des Gemeindegebietes:
Änderungsverfahren Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 20 „Hitzhofen-Innerortsbereich“:
Erweiterung des Geltungsbereiches durch
- Fläche der Flur-Nr. 131 (östlich vom Lerchenweg),
- Fläche der Flur-Nr. 67/2 (Mühltaler Straße 7) und Teilfläche der Flur-Nr. 67 (nähe Mühltaler Straße 7), wobei Fläche der Flur-Nr. 67/2 und Teilfläche der Flur-Nr. 67 nunmehr als Wohnbaufläche ausgewiesen wird
- Fläche nähe Fliederweg (Flur-.Nr. 62/13) und
- Aufnahme Erweiterungsfläche Kindergarten (vom Geltungsbereich B-Plan Nr. 29 „Wiesenweg“)


Der Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Architekturbüro Törmer, Ingolstadt.
 

Der Planentwurf einschließlich Begründung auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2016 wurde am 12.06.2018 vom Gemeinderat gebilligt. Mit Beschluss vom 18.02.2020 hat der Gemeinderat den geänderten Planentwurf einschließlich Begründung zugestimmt. Aufgrund der Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 und der aufgrund dessen erforderlichen Planänderung hinsichtlich des Gebietscharakters der Flur-Nr. 67/2 und der Teilfläche Flur-Nr. 67 erfolgt eine erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.


Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 02.07. bis 03.08.2020 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 
•    Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg (Geotopschutz, Geogefahren, Rohstoffgeologie und vorsorgender Bodenschutz)


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. 
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein-wendungen ist ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.


Hitzhofen, den 18.06.2020
Gemeinde Hitzhofen

                                              (Siegel)
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

- Flächennutzungsplan Entwurf
- Flächennutzungsplan Begründung

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