Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

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Bekanntmachung

über den Beschluss zur Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

 

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 21.12.2021 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 34 „Hofstetten Südost“ in folgenden Punkten zu ändern bzw. ergänzen:

  • Änderung der Art der baulichen Nutzung der Fl.Nrn. 309/1, 309/2 und 309/3 von Mischgebiet (MI) in Allgemeines Wohngebiet (WA). An der Staatsstraße soll als Art der baulichen Nutzung weiterhin Mischgebiet (MI) festgesetzt sein.
  • Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche bei den Fl.Nrn. 308 und 307/8 in private Grünflächen
  • Anpassung der Baugrenzen: Die zeichnerische Darstellung der Baugrenzen wird soweit möglich gestrichen und durch die Festsetzung durch Text ersetzt: Vorgärten sind entlang der Straße bis zu einer Tiefe von 3,00 m von jeglicher Bebauung freizuhalten. Zufahrten und Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung zulässig.
  • Anpassung der benötigten Grundstücksgröße je Wohneinheit in Abhängigkeit zur Wohnfläche
  • Anpassung der Dachformen bei Hauptgebäuden, Anbauten an Hauptgebäuden und Nebengebäuden
  • Anpassung der Wandhöhen bei Hauptgebäuden
  • Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche zur Innenerschließung der Fl.Nr. 309/3
  • Erweiterung des Geltungsbereichs im Süden der Fl.Nr. 309/3 um eine öffentliche Verkehrsfläche zur Sicherung der Erschließung der privaten Verkehrsfläche
  • Formulierungen anpassen

Mit der Ausarbeitung eines Planes ist das Büro BBI Ingenieure, Ingolstadt zu beauftragt worden.

II. Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dargelegt und erörtert und es wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt; hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Hitzhofen, den 23.12.2021

Gemeinde Hitzhofen
gez.
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

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