Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

|   Bekanntmachungen

 

In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 wurden diverse Änderungen des Bebauungsplans Nr. 28 „Ortskern Oberzell“ beschlossen und am 30.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

U. a. sollen die Festsetzungen in Bezug auf

  • Mindestgrundstücksgröße (bisher 800 qm)
  • Erhöhung zulässiger Wohneinheiten
  • Zulässigkeit von Pultdächern für Wintergärten, Terrassen- und Eingangsüberdachungen
  • Vergrößerung der Ansichtsbreite von Gauben im Verhältnis zur Hauslänge

geändert werden.

In der Gemeinderatssitzung am 15.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss um eine Arrondierungsfläche von rund 100 qm im Norden des Geltungsbereichs ergänzt, damit die Fl.Nr. 4/1, Gemarkung Oberzell (Lohweg 3) mit der gesamten Grundstücksfläche von 586 qm im zukünftigen Geltungsbereich liegt.

 

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 09.02.2021 beschlossen, die am 24.11.2015 und am 15.01.2019 beschlossenen Änderungen des Bebauungsplan Nr. 28 „Ortskern Oberzell“ in folgendem Punkt zu ergänzen:

Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Lohweg 6, Fl.Nr. 40, Gemarkung Oberzell und Rosenweg 10, Fl.Nr. 32/1, Gemarkung Oberzell erweitert.

Mit der Ausarbeitung eines Planes ist das Büro für Städtebau & Bauleitplanung (BFS+ GmbH) in Bamberg zu beauftragen.

 

II. Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dargelegt und erörtert und es wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt; hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

 

Hitzhofen, den 18.02.2021

Gemeinde Hitzhofen

gez.                                          (Siegel)
Roland Sammüller
1. Bürgermeister


Anhang:
Lageplan Geltungsbereich Erweiterungen

 

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