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Bekanntmachung - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 28 Ä2 Ortskern Oberzell

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Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 28 Ä2 Ortskern Oberzell

 

Der Gemeinderat Hitzhofen hat in seiner Sitzung vom 24.11.2015 mit Ergänzungsbeschluss vom 15.01.2019 und 09.02.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 28 "Ortskern Oberzell" im Zentrum des Ortsteils Oberzell, Gemeinde Hitzhofen, zum 2. Mal zu ändern.

Der Plan erhält den Namen "2. Änderung Bebauungsplan Nr.28 'Ortskern Oberzell'".

Es sollen Flächen für ein "Dorfgebiet" (MD) gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen werden.

Ein Umweltbericht wird im Laufe des Verfahrens erstellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Zentrum des Ortsteils Oberzell und ist im Osten und Westen von der bebauten Ortslage umgeben. Im Norden und Süden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie landwirtschaftliche Flurwege an.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzell liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:                   1, 1/2, 3, 4, 4/1, 4/2, 4/4, 5, 9, 12, 12/2, 14, 17, 18, 18/1, 18/2, 21, 22, 23, 24, 25, 25/2, 27, 29, 32, 32/1, 32/2, 32/3, 32/4, 33, 34, 34/2, 34/3, 34/4, 34/6, 34/7, 36, 37/1, 38/1, 40, 56/16 und 58

Flurnummern teilweise:             5, 10, 38, 39, 56, 58/21 und 135

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Den Auftrag zur Erstellung des Grünordnungsplanes und des Umweltberichtes erhielt das Büro Werner Bachmann Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt und Stadtplaner aus Schernfeld.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.09.2022 wurde am 20.09.2022 gebilligt.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird der Auslegezeitraum allerdings um 1 Woche verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 20.09.2022 in der Zeit

vom 31. Oktober 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022

im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Außerdem sind Plan und Begründung auf der Homepage der Gemeinde Hitzhofen unter

https://www.hitzhofen.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/sachgebiete/bauangelegenheiten/bauleitplaene-im-verfahren/

einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hitzhofen, den 19.10.2022

Gemeinde Hitzhofen

                                                     (Siegel)
gez.
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

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