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Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung / Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hitzhofen für das Gebiet "Bereich Nr. 19 Innerortsbereich Hofstetten"

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Bekanntmachung

der Genehmigung der Änderung / Ergänzung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Hitzhofen für das Gebiet „Bereich Nr. 19 Innerortsbereich Hofstetten“

 

Mit Bescheid vom 21.10.2021, Az. Nr. 42-AZ. 610-00fpl-hitzhofen4 hat das Landratsamt Eichstätt den Flächennutzungsplan (die Änderung / Ergänzung des Flächennutzungsplans) der Gemeinde Hitzhofen für das Gebiet „Bereich Nr. 19 Innerortsbereich Hofstetten“ genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung / Ergänzung des Flächennutzungsplans wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung Hitzhofen, Bauamt, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen, 1. Stock, Zimmer 13 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hitzhofen (https://www.hitzhofen.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ abgerufen werden

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Hitzhofen, den 09.11.2021

Gemeinde Hitzhofen

gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister


Anlagen:
Flächennutzungsplan
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Zusammenfassende Erklärung

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