Hier finden Sie ab dem 08.03.2026 die Wahlergebnisse:
Landratswahl
Hitzhofen
Landkreis Eichstätt
Kreistagswahl
Hitzhofen
Landkreis Eichstätt
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03.03.2026 bis 18.03.2026
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse
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26.02.2026 Deutsche Post / DHL
Wahlbriefe, rechtzeitig, spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin für die
Zustellung durch die Deutsche Post in einen Briefkasten einwerfen.
KEINE Auslieferung der Wahlbriefe: am Wahlsonntag, dem 08.03.2026
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16.02.2026
Wahlbekanntmachung Kommunalwahl 2026
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05.02.2026
Alle Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt.
Sollten sie Briefwahl beantragen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Scannen Sie den QR Code links unten auf der Wahlbenachrichtigung oder
- füllen Sie bitte das Formblatt auf der Rückseite aus und geben es unterschrieben an das Wahlamt im Rathaus, Zimmer 2, Frau Kögler.
Sollte am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl für den Landrat stattfinden, können Sie auf dem o.g. Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins in der Zeile unter Ihrer Anschrift ein Kreuz setzen um automatisch auch hierfür Briefwahlunterlagen zu erhalten.
Wenn Sie das Kreuz weglassen, können Sie bei einer Stichwahl am 22.03. einfach Ihr Wahllokal aufsuchen und dort wählen oder mittels „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Stichwahl des Landrats“ auch nachträglich noch Briefwahlunterlagen anfordern.
Muster Antrag für die Briefwahl zur Ansicht
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, oder bei Rückfragen können Sie sich gern an das Wahlamt, Susanne Kögler unter Tel. 08458/398710 oder per E-Mail an susanne.koegler@hitzhofen wenden.
Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16.02.2026 zugestellt!
Wenn Sie per Briefwahl gewählt haben, geben Sie bitte das rosa Kuvert mit Ihren Stimmzetteln wieder im Rathaus ab oder werfen Sie es in einen der Gemeindebriefkästen, in Hitzhofen links neben der Eingangstüre zum Rathaus oder in Hofstetten beim 2. Bürgermeister, Martin Schroll, Bergstraße 8. Bitte NICHT in einen gelben Postkasten einwerfen.
Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr bei der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12 (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 2) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12. 00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können in den Fällen des § 22 Abs. 2 GLKrWO den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antragsteller muss den Grund für die Ausstellung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Sonderöffnungszeiten der Gemeinde Hitzhofen:
Bitte wenden Sie sich an Susanne Kögler, 08458/3987-0
Freitag, 06.03.2026 - 13.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, 07.03.2026 - 10.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 08.03.2026 - 13.00 bis 15.00 Uhr
Montag, 09.03.2026 – Rathaus geschlossen!
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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
26.01.2026:
Für die Kommunalwahl 2026 sind Sie dort wahlberechtigt, wo Sie am 25.01.2026 Ihren Hauptwohnsitz hatten.
Hinweis für Bürger die sich in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 in Hitzhofen mit Hauptwohnsitz anmelden.
Sie haben die Möglichkeit in der Gemeinde Hitzhofen zu wählen. Hierfür ist die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
der Gemeinde Hitzhofen zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Homepage, sowie im Bürgeramt.
Der Antrag muss bis spätestens 15.02.2026 bei der Gemeinde Hitzhofen eingereicht werden.
Informationen zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
08.12.2025:
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten bis 20.01.2026 verfügbar
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 13.01.2026 verfügbar



