Gemeinde Hitzhofen - Ortsteil Hofstetten

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Aktuelles aus dem Rathaus

Europawahl 09.06.2024 - Aktuelles

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Ergebnisse Europawahl 2024:

Ergebnisse Europawahl 2024 in 09176132 - Gemeinde Hitzhofen (osrz-akdb.de)

Ergebnisse Europawahl 2024 in Landkreis Eichstätt (osrz-akdb.de)

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Erweiterte Öffnungszeiten zur Europawahl

Wir sind für Sie da:

Freitag, 07.06.2024 – 17:00-18:00 Uhr

Samstag, 08.06.2024 – 11:00-12:00 Uhr

Sonntag, 09.06.2024 – 14:00-15:00 Uhr

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Alle Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt.

Persönliche Vorsprachen: Ab dem 10.05.2024 können Sie zum Wahlamt gehen und dort Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen oder gleich vor Ort wählen.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf einen Wahlschein.

Sollten sie Briefwahl beantragen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • das Online Verfahren ist vom 10.05.2024 bis zum 05.06.2024 frei geschaltet oder
  • füllen Sie bitte das Formblatt aus und geben es unterschrieben an das Wahlamt im Rathaus, Zimmer 2 ab.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, oder bei Rückfragen können Sie sich gern an das Wahlamt, unter Tel. 08458/3987-10 oder per E-Mail an poststelle@hitzhofen.de wenden.

Wenn Sie per Briefwahl gewählt haben können Sie Ihre Unterlagen (rosa Kuvert mit Ihren Stimmzetteln) dem Wahlamt im Rathaus wie folgt zukommen lassen:

  • persönliche Abgabe im Rathaus, Kirchweg 12
  • Einwurf in den Gemeindebriefkästen

    • Hitzhofen, am Rathaus, Kirchweg 12
    • Hofstetten, beim 2. Bürgermeister, Martin Schroll, Bergstraße 8

  • Bitte NICHT in einen gelben Postkasten einwerfen.

Achtung! Bei Versendungen mit der Post, bitte darauf achten, dass Sie für die Zustellung noch 3-4 Werktage einplanen

Hinweis:

  • Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, entgegengenommen.
  • Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
  • Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 08.06.2024, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.
  • Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!

Dankeschön

 

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