Gemeinde Hitzhofen - Ortsteil Hofstetten

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Dorferneuerung - Förderung von Privatmaßnahmen

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Die Dorferneuerung beschränkt sich nicht nur auf öffentliche und gemeinschaftliche Bereiche. Gerade Investitionen privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, markante alter Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser können gefördert werden. Grundsätzlich müssen die zu fördernden Gebäude mindestens 25 Jahre alt sein und im Fördergebiet liegen.

Um Sie dabei so gut wie möglich zu unterstützen, haben wir unter Aktuelles/Dorferneuerung die Fördervoraussetzungen und die weitere Vorgehensweise zusammengefasst.

Auf Wunsch steht Ihnen Frau Martina Edl vom gleichnamigen Architekturbüro aus Eichstätt kostenfrei für Beratungsleistungen zur Seite. Mit ihr können Sie klären, ob Ihre geplante Baumaßname in den Genuss von Fördermittel aus der Dorferneuerung kommen kann. Den Beratungsgutschein erhalten Sie durch die Gemeinde vom 1. Bürgermeister  Roland Sammüller (Tel. 08458 3987-11 oder Roland.Sammueller@Hitzhofen.de). Scheuen Sie sich nicht und nehmen Kontakt mit uns auf.

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