Gemeinde Hitzhofen - Ortsteil Hofstetten

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Aktuelles aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

|   Bekanntmachungen

I. Der Gemeinderat Hitzhofen hat in der Sitzung am 11.06.2019 beschlossen, für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

                        im Norden:    Fl.Nrn. 116, 117, 147/1, 147/2, 147/3, 147/4, 147/5, 147/6, 147/7, 147/8, 147/10
                                               und 147/9 der Gemarkung Hitzhofen

                        im Westen:    Fl.Nr. 115 der Gemarkung Hitzhofen

                        im Süden:      Fl.Nrn. 149 und 150 der Gemarkung Hitzhofen

                        im Osten:       Fl.Nr. 186 der Gemarkung Hitzhofen

und folgende Grundstücke umfasst

                        Gemarkung Hitzhofen:

                        Fl.Nrn. 147, 147/11, 147/12, 147/13 und 148 der Gemarkung Hitzhofen.

einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Plan ist ausgearbeitet worden von BBI Ingenieure GmbH, Niederlassung Ingolstadt, Friedrichshofener Str. 1S, 85049 Ingolstadt.

II. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 17.12.2019 vom Gemeinderat gebilligt.

III. Der Entwurf mit Begründug liegt in der Zeit vom 08.01.2020 bis 10.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange von ÖFA, Schwabach
  • Habitatsstrukturerfassung Zauneidechse
  • Erhebung des Baumbestandes (Meier Peter)

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.


Hitzhofen, den 27.12.2019

Gemeinde Hitzhofen


gez. Roland Sammüller                                                                          Siegel
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

 

 

 

Aushang Bekanntmachung mit Lageplan

Bebauungsplan Entwurf

Begründung

artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Habitatsstrukturerfassung Zauneidechse

Baumkataster Feldgehölz

 

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