Bekanntmachung
der
Satzung der Gemeinde Hitzhofen über die Veränderungssperre für das Gebiet der Bebauungsplanänderung Nr. 34 Ä1 „Hofstetten Südost“
Vom 20. Januar 2022
durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntmachung der Niederlegung an den Gemeindetafeln.
Der Gemeinderat Hitzhofen hat in seinen Sitzungen am 21.12.2021 und am 18.01.2022 eine
Satzung der Gemeinde Hitzhofen über die Veränderungssperre für das Gebiet der Bebauungsplanänderung Nr. 34 Ä1 „Hofstetten Süd-ost“
beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegt in der
Gemeindeverwaltung –Zimmer 13-
Kirchweg 12
85122 Hitzhofen
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Hitzhofen, den 20.01.2022
gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister
Anlage:
Satzung der Gemeinde Hitzhofen über die Veränderungssperre für das Gebiet der Bebauungsplanänderung Nr. 34 Ä1 "Hofstetten Südost" vom 20.01.2022