Gemeinde Hitzhofen - Ortsteil Hofstetten

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Bekanntmachung über die Änderung eines Bebauungsplans

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I.    
Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 26.05.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Innerortsbereich Hitzhofen“ als Satzung beschlossen.

Dieser Plan ist vom Landratsamt Eichstätt mit Bescheid vom 15.07.2020, AZ 42-Az. 610-00 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt worden.


II.    
Der Plan in der Fassung vom 26.05.2020 liegt samt Begründung in der Fassung vom 26.05.2020 sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
    
Der geänderte Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.


III.    
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 


Hitzhofen, den 18.08.2020
Gemeinde Hitzhofen

                                                  (Siegel)
Roland Sammüller
1. Bürgermeister        

 

Bebauungsplan Nr. 20 Innerortsbereich Ä2
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 Innerortsbereich Ä2
Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

 

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