Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 18.02.2020 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 29 “Wiesenweg“ in folgenden Punkten zu ändern:
• Entnahme einer rund 500 qm großen Fläche aus der Parzelle 15 westlich des Kindergartens und Überführung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Innerortsbereich Hitzhofen“.
Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt. Es wird weder die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes ist das Architekturbüro Törmer, Ingolstadt beauftragt worden.
Vorbehaltlich eines anderweitigen Beschlusses ist beabsichtigt, nach Erstellung des Planentwurfes der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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Hitzhofen, den 05.03.2020
Siegel
Roland Sammüller
1. Bürgermeister