Die Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz beim Landratsamt Eichstätt teilt folgendes mit:
im Moment häufen sich die Anfragen von Vereinen und anderen Veranstaltern, wie es mit Veranstaltungen (Johannisfeuer, Zeltlagern, Versammlungen, etc…) künftig aussehen wird.
Die einzig verlässliche zukunftsgerichtete Auskunft, die im Moment gegeben werden kann ist, dass Großveranstaltungen bis 31.8. verboten sind, wobei bislang nicht definiert ist, was eine Großveranstaltung ist. Auskünfte zu (anderen) Veranstaltungen sind seriös im Moment nicht zu treffen. Trotz der eintretenden Lockerungen, die bei vielen Bürgern den Eindruck erwecken, wir kehren schon zügig zur Normalität zurück, müssen wir uns Folgendes vergegenwärtigen:
Grundsätzlich gilt seit über einem Monat ein Versammlungs- und Veranstaltungsverbot. Darunter fallen nicht nur Volksfeste, Familienfeierlichkeiten und Grillfeiern unter Freunden, sondern z.B. auch Vorstandssitzungen von Vereinen oder Parteien. Daran haben auch die Lockerungen der letzten Tage und die Regelungen ab kommender Woche nichts geändert. Ansammlungen von mehreren Menschen außerhalb eines Hausstandes sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Den Lockerungen im öffentlichen Leben einerseits steht andererseits die Maskenpflicht gegenüber.
Nach unseren Informationen erarbeiten der Ministerpräsident und das Innenministerium derzeit ein Eckpunktepapier, ob und unter welchen Voraussetzungen künftig Veranstaltungen wieder stattfinden können. Sobald uns dieses Papier vorliegt, werden wir es natürlich umgehend weiterleiten. In aller Regel weisen wir die Veranstalter im Moment darauf hin, dass keine verlässliche Auskunft über mehrere Wochen im Voraus gegeben werden kann und warten auf das Eckpunktepapier.
Gerne dürfen sich die Vereine und Veranstalter an unserem Bürgertelefon informieren: 08421 70 500, erreichbar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Für Sportvereine werden viele Fragen schon beantwortet in einer Veröffentlichung des Bayerischen Landessportverbandes: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Auch auf der Homepage des Landkreises Eichstätt finden Sie zahlreiche Informationen.
Ein Großteil von Fragen lässt sich über folgende Links beantworten:
Fragen zur Öffnung von Betrieben/Geschäften: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_21_faq_corona_wirtschaft.pdf
Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Fragen zur Maskenpflicht: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#MundNasenSchutz
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz
Landratsamt Eichstätt
Frau Oberregierungsrätin Maria Seitz
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Tel.: 0 84 21 / 70 198
Fax: 0 84 21 / 70 10 198
E-Mail: maria.seitz@lra-ei.bayern.de
Internet: www.landkreis-eichstaett.de