Zum 30.06.2020 ist keine Zählerablesung erforderlich.
Nach dem Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen erfolgt ( wie bisher) eine Zählerablesung zum 31.12.2020.
Die gesamte Wasserlieferung für das Kalenderjahr 2020 unterfällt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 %.