Ergebnisse Stichwahl Landrat Eichstätt 2026
Ergebnisse Stichwahl Landrat Eichstätt 2026_Hitzhofen
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegen haben, da Sie dieses z.B. für die Briefwahlbeantragung im Rathaus abgegeben haben,
können Sie direkt in Ihr Wahllokal mit ihrem aktuellen Ausweis/Pass am Wahltag vorbei kommen und dort wie gewohnt an der Urnenwahl teilnehmen.
Stichwahl der Landratskandidaten für den Kreis Eichstätt am 22. März 2026.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Stichwahl am 22. März 2026
kann in unserem Bürgerserviceportal auf unserer Homepage erfolgen.
Gern können Sie uns alternativ eine E-Mail schicken oder persönlich bei uns im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten vorbeikommen.
Haben Sie bereits für die Wahl am 08.03.2026 Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt, so erhalten Sie Ihre Unterlagen automatisch per Post.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Bekanntmachung der Stichwahl
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Rathaus - Sonderöffnungszeiten:
Wir sind für Sie da:
Freitag, 20.03.2026 – 13:00-15:00 Uhr
Samstag, 21.03.2026 – 10:00-12:00 Uhr
Sonntag, 22.03.2026 – 13:00-15:00 Uhr
Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 20.03.2026, 15.00 Uhr bei der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12 (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 2) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12. 00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können in den Fällen des § 22 Abs. 2 GLKrWO den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antragsteller muss den Grund für die Ausstellung eines Wahlscheines glaubhaft machen.



