Gemeinde Hitzhofen

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Neuigkeiten aus dem Rathaus

Bekanntmachung - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 34 Ä2 Hofstetten Südost

|   Bekanntmachungen

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 21.12.2021 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 34 Ä2 Hofstetten Südost zu ändern / zu ergänzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt westlich durch die Ingolstädter Straße, nördlich durch das Baugebiet Raiffeisenring, östlich durch landwirtschaftliche Flächen und südlich durch die Römerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die zeichnerische Darstellung des Planentwurfs für die Änderung/Ergänzung ist ausgearbeitet worden vom Büro BBI Ingenieure, Ingolstadt.

II. Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt im Rathaus Hitzhofen, Kirchweg 12 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann vom 04.07.2022 bis 11.08.2022 eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden.

 

Hitzhofen, den 01.07.2022

Gemeinde Hitzhofen

                                                       (Siegel)
gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

 

Begründung 01.07.2022
Plan 01.07.2022

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