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Mikrozensus 2018 im Januar gestartet

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Seit dem 8. Januar 2018 wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Hausbefragung, durchgeführt.

Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund 1 %, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken), wobei benachbarte Haushalte einen Bezirk bilden.
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus und weisen sich mit einem Ausweis des Landesamts aus.
Die Befragungen sind auf das gesamte Jahr verteilt. Es finden demnach ganzjährig Interviews statt, wobei allerdings ein ausgewählter Haushalt nur einmal im Jahr befragt wird.

Wir bitten Sie, die Interviewer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/11_2018.php.

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Mikrozensus 2018 im Januar gestartet
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