Kommunalwahl am 15. März 2020
Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 13.03.2020, 15.00 Uhr bei der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12 (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 2) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12. 00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können in den Fällen des § 22 Abs. 2 GLKrWO den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antragsteller muss den Grund für die Ausstellung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Bereitschaftsdienst der Gemeinde Hitzhofen:
Bitte wenden Sie sich an Ursula Haas, Tel. 08458/347847 oder 0170/3143211
Freitag, 13.03.2020 13.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, 14.03.2020 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 15.03.2020 8.00 bis 15.00 Uhr