Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen

|   Bekanntmachungen

Bekanntmachung

der

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
vom 29.07.2021

durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntmachung der Niederlegung an den Gemeindetafeln.

 

Der Gemeinderat Hitzhofen hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 eine

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

beschlossen.

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde   Hitzhofen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 19.09.2003 außer Kraft.

Sie liegt in der Gemeindeverwaltung - Zimmer 13 -, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Hitzhofen, 29.07.2021

gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

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