Bekanntmachung
der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
vom 29.07.2021
durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntmachung der Niederlegung an den Gemeindetafeln.
Der Gemeinderat Hitzhofen hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 eine
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Hitzhofen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 19.09.2003 außer Kraft.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung - Zimmer 13 -, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Hitzhofen, 29.07.2021
gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister