Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

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Bekanntmachung

über den Beschluss zur Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

 

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 16.06.2020 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 „Kreuzstraße/Blumenweg“ in folgenden Punkten zu ändern bzw. ergänzen:

  • Änderung der Art der baulichen Nutzung für die Parzellen 02, 38, 41 und 42 von Mischgebiet (MI) in Allgemeines Wohngebiet (WA). Damit wird zukünftig beim gesamten Geltungsbereich die Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
  • Anpassung der Baugrenzen: Die zeichnerische Darstellung der Baugrenzen wird gestrichen und durch die Festsetzung durch Text ersetzt: Vorgärten sind entlang der Straße bis zu einer Tiefe von 3,00 m von jeglicher Bebauung freizuhalten. Zufahrten und Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung zulässig.
  • Anpassung der benötigten Grundstücksgröße je Wohneinheit in Anhängigkeit zur Wohnfläche
  • Formulierungen anpassen (z. B. Stauraum)

 

       Mit der Ausarbeitung eines Planes ist das Architekturbüro Törmer, Ingolstadt zu beauftragen.

 

2. Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dargelegt und erörtert und es wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt; hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

 


Hitzhofen, den 25.06.2020
Gemeinde Hitzhofen

                                                  (Siegel)
Martin Schroll
2. Bürgermeister        

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