Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans

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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für die
Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes „Fuchsbug“
gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 bzw. am 22.02.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 30 „Fuchsbug“ in folgenden Punkten zu ändern:

  • Die Wandhöhe der Wohngebäude der Parzellen 1-19, 21, 24-31 sind den Gebäudeschnitten zu entnehmen. Die maximalen Wandhöhen der Wohngebäude der Parzellen 20, 22 und 23 verringern sich gegenüber den dargestellten Gebäudeschnitten um 0,30m.
  • Die Wandhöhe der Parzellen 1-3, 6, 9, 14-19, 21, 24-31 wird gemessen von OK natürliches Gelände bis OK Dachhaut der Außenmauer in Gebäudemitte (auch bei Aufschüttungen). Bei den übrigen Parzellen 4,5,7,8,10-13, 20, 22 und 23 wird die Gebäudehöhe wie folgt ermittelt: Der obere Bezugspunkt bleibt weiterhin der Schnittpunkt OK Dachhaut mit der Außenmauer. Der untere Bezugspunkt ist in NormalhöhenNull (NHN), jener welcher, der an der Erschließungsstraße/Gehweg der jeweiligen Parzelle im arithmetischen Mittel zwischen dem höchsten und niedrigsten Punkt liegt.
  • Überarbeitung Festsetzung 4.2 (Ausnahme für max. Wandhöhe Garage von 3,0m): Korrektur der Skizze Wandhöhe, Höhenbezugspunkt von Garagen und neue Festlegung, der betroffenen Parzellen (4, 5, 7, 8, 10-13, 20, 22, 23, 25).
  • Klarstellung des Begriffs natürliches Gelände für die übrigen Parzellen: natürliches Gelände = Höhenlinien in der Darstellung.
  • Klarstellung Bezugspunk für Höhenangabe: Ergänzung Bezugspunktsystem für natürliches Gelände ist Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016).
  • Korrektur Festsetzung 5.1: Ergänzung Dachform Flachdach (in Planzeichen etc. vorhanden).


Der räumliche Geltungsbereich der Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes „Fuchsbug“ ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

 

Der Plan ist ausgearbeitet worden vom Büro BBI Ingenieure GmbH, Friedrichshofener Str. 1S, 85049 Ingolstadt.

II. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Fuchsbug“ in der Fassung  vom 08.03.2022 sowie den Entwurf der Begründung in der Fassung vom 08.03.2022 gebilligt und in seiner Sitzung am 05.04.2022 beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen und mit dem gebilligten Planentwurf die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

III. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans „Fuchsbug“ sowie der Entwurf der Begründung liegen vom 13.05.2022 bis 13.06.2022 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung im Rathaus sind die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in identischer Form auf der Homepage der Gemeinde Hitzhofen unter folgendem Link einsehbar: www.hitzhofen.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

IV. Der Öffentlichkeit wird innerhalb der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
 

Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst, e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@hitzhofen.de, Tel. 08458/3987-0 erreichen können. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserem Informationsblatt, das Sie bei uns erhalten, bzw. auf unserer Homepage unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ einsehen können.

Hitzhofen, den 02.05.2022

Gemeinde Hitzhofen
                                                         (Siegel)
gez.
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

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