Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans

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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplanes

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 14.07.2015 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 19 „Innerortsbereich Hofstetten“ in folgenden Punkten zu ändern:

  • Anpassung der Grundstücksgröße in Bezug auf die Anzahl der Wohnungen:

    • Wohneinheiten
      je Einzelhaus                                                 max. 2 WE
      je Doppelhaushälfte                                      max. 1 WE
      je Mehrfamilienhaus                                      max. 6 WE
    • Grundstücksgrößen
      je Einzelhaus                                                 mind. 400 m²
      je Doppelhaushälfte                                      mind. 300 m²
      Bei Wohnhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten (WE)
      - je WE bis 50 m² Wohnfläche                      mind. 150 m²
      - je WE über 50 m² Wohnfläche                   mind. 250 m²
    • Die aktuellen Festsetzungen 1. und 2. werden gestrichen.

  • Änderung der Dachformen: Satteldach nur auf Hauptgebäude; auf Garagen, Nebengebäuden und Anbauten (z. B. Wintergarten, Eingangsüberdachungen, Erker) auch Flach- und Pultdächer. Die max. Neigung wird auf 42° begrenzt.

    • Innerhalb des durch eine Nutzungsbegrenzung gekennzeichneten Teilbereiches an der Schulstraße, sind auch auf Hauptgebäuden Walm-, Pult- und/oder Flachdächer zulässig.

  • Änderung der Festsetzung für Dachgauben:

    • Pro Dachseite sind, bei einer Dachneigung über 28°, zwei Gauben zugelassen. Die max. Breite je Dachgaube wird auf 2,50 m begrenzt. Auf Dachgauben sind auch Schleppdächer zulässig. Bei außenwandbündigen Zwerchhäusern ist eine Ansichtsbreite bis zu 40 % der Hauslänge möglich.
    • Negative Dachgauben (Dacheinschnitte) sind nicht zulässig.

  • Erweiterung des Geltungsbereichs bei den Fl.Nr. 92/8, Fl.Nr. 95/1, Fl.Nr. 96, Fl.Nr. 96/1, Fl.Nr. 107, Fl.Nr. 113 und Fl.Nr. 531
  • Neue Festsetzungen:

    • Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.
    • Der Geltungsbereich regelt die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB vor.
    • Außerhalb der Baugrenze dürfen Nebengebäude/Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO errichtet werden.
    • Entlang der Außengrenzen der Erweiterungsflächen 1-8 (= Fl.-Nrn. 92/8, 95/1, 96, 96/1, 107, 113, 159 und 531) sind als ökologische Vermeidungsmassnahmen Grünflächen (priv. und öffentl.) als lineare, freiwachsende, mehrreihige Hecken aus standortgerechten, heimischen Gehölzen herzustellen. (Artenauswahl dafür siehe Hinweis Nr. 10). Die Breite der herzustellenden Heckenstreifen beträgt 4m. Bei Unterbrechungen der Pflanzungen wegen einer Durchfahrt o.ä. vergrößert sich die Breite der Pflanzungen entsprechend.
    • Durch die vorhandenen Lärmquellen der bestehenden Sportanlagen von Hofstetten ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. Diese sind in der Regel von den Bewohnern hinzunehmen.

  • Anlagen für Luftwärmepumpen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Mindestabstand 3 Meter von der Grundstücksgrenze) oder im Gebäude zulässig. Der Betreiber der jeweiligen Anlage muss einen Nachweis erbringen, dass die Anlage im Vollbetrieb einen Wert von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an den nächst gelegenen Wohngebäuden bzw. an der Baugrenze des Nachbargrundstücks nicht überschreitet. Der Nachweis kann durch eine Herstellerbescheinigung erfolgen. Weitere Informationen sind der Informationsbroschüre „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen“ des Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zu entnehmen.

Der Plan ist ausgearbeitet worden vom Architekturbüro Törmer, Ingolstadt.

 

II. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 27.07.2021 vom Gemeinderat gebilligt.

 

III. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.08.2021 bis 17.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schutzgut Mensch, insbesondere
       -Immissionstechnische Untersuchungen (Schall: Gewerbe- und Sportlärm)
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere
       -Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgüter Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Ortsbild
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
  • Ökologische Ausgleich und die Errechnung des Bedarfes an Ausgleichsfläche

 

Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst, e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@hitzhofen.de, Tel. 08458/3987-0 erreichen können. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserem Informationsblatt, das Sie bei uns erhalten, bzw. auf unserer Homepage unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ einsehen können.

 

Hitzhofen, den 04.08.2021

Gemeinde Hitzhofen
gez.                                                            (Siegel)
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

 

Unterlagen zum Entwurf:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 19 Innerortsbereich Hofstetten
- Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 Innerortsbereich Hofstetten
- Umweltbericht
- artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- immissionstechnische Untersuchung Sportanlagenlärm
- immissionstechnische Untersuchung Gewerbelärm

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