Gemeinde Hitzhofen

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Neuigkeiten aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans

|   Bekanntmachungen

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 14.07.2015 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 19 „Innerortsbereich Hofstetten“ zu ändern.
In folgenden Punkten wird der Bebauungsplan geändert:

  • Anpassung der Grundstücksgröße in Bezug auf die Anzahl der Wohnungen:

    • Wohneinheiten
      je Einzelhaus                                                 max. 2 WE
      je Doppelhaushälfte                                      max. 1 WE
      je Mehrfamilienhaus                                      max. 6 WE
    • Grundstücksgrößen
      je Einzelhaus                                                 mind. 400 m²
      je Doppelhaushälfte                                      mind. 300 m²
      Bei Wohnhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten (WE)
      - je WE bis 50 m² Wohnfläche                      mind. 150 m²
      - je WE über 50 m² Wohnfläche                   mind. 250 m²
    • Die aktuellen Festsetzungen 1. und 2. werden gestrichen.

  • Änderung der Dachformen: Satteldach nur auf Hauptgebäude; auf Garagen, Nebengebäuden und Anbauten (z. B. Wintergarten, Eingangsüberdachungen, Erker) auch Flach- und Pultdächer. Die max. Neigung wird auf 42° begrenzt.
  • Änderung der Festsetzung für Dachgauben:

    • Pro Dachseite sind, bei einer Dachneigung über 28°, zwei Gauben zugelassen. Die max. Breite je Dachgaube wird auf 2,50 m begrenzt. Auf Dachgauben sind auch Schleppdächer zulässig. Bei außenwandbündigen Zwerchhäusern ist eine Ansichtsbreite bis zu 40 % der Hauslänge möglich.
    • Negative Dachgauben (Dacheinschnitte) sind nicht zulässig.

  • Erweiterung des Geltungsbereichs bei den Fl.Nr. 92/8, Fl.Nr. 95/1, Fl.Nr. 96, Fl.Nr. 96/1, Fl.Nr. 107, Fl.Nr. 113, Fl.Nr. 159 und Fl.Nr. 531
  • Neue Festsetzungen:

    • Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.
    • Der Geltungsbereich regelt die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB vor.
    • Außerhalb der Baugrenze dürfen Nebengebäude/Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO errichtet werden.
    • Entlang der Außengrenzen der Erweiterungsflächen 1-8 (= Fl.-Nrn. 92/8, 95/1, 96, 96/1, 107, 113, 159 und 531) sind als ökologische Vermeidungsmassnahmen Grünflächen (priv. und öffentl.) als lineare, freiwachsende, mehrreihige Hecken aus standortgerechten, heimischen Gehölzen herzustellen. (Artenauswahl dafür siehe Hinweis Nr. 10). Die Breite der herzustellenden Heckenstreifen beträgt 4m. Bei Unterbrechungen der Pflanzungen wegen einer Durchfahrt o.ä. vergrößert sich die Breite der Pflanzungen entsprechend.
    • Durch die vorhandenen Lärmquellen der bestehenden Sportanlagen von Hofstetten ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. Diese sind in der Regel von den Bewohnern hinzunehmen.
    • Anlagen für Luftwärmepumpen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Mindestabstand 3 Meter von der Grundstücksgrenze) oder im Gebäude zulässig. Der Betreiber der jeweiligen Anlage muss einen Nachweis erbringen, dass die Anlage im Vollbetrieb einen Wert von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an den nächst gelegenen Wohngebäuden bzw. an der Baugrenze des Nachbargrundstücks nicht überschreitet. Der Nachweis kann durch eine Herstellerbescheinigung erfolgen. Weitere Informationen sind der Informationsbroschüre „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen“ des Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zu entnehmen.

Der Plan ist ausgearbeitet worden vom Architekturbüro Törmer, Ingolstadt.

II. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 09.09.2020 bis 12.10.2020 statt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und Einwände hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 13.10.2020 und  am 10.11.2020 behandelt

III. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.03. bis 17.04.2020 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
   - Schalltechnische Untersuchungen, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg
   - Umweltbericht, Diplom-Ingenieur (FH) Werner Bachmann, Schernfeld
   - Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange, Diplom-Biologe Heinrich Distler,
     Schwabach

Hitzhofen, 12.03.2021                                                                                                                               Ortsüblich bekannt gemacht durch
                                                                                                                                                                    Anschlag an der Amtstafel
gez. Roland Sammüller                                                                            Siegel                                    am 15.03.2021
1. Bürgemeister
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