Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

|   Bekanntmachungen

Der Gemeinderat Hitzhofen hat in der Sitzung am 13.12.2016  und am 18.02.2020 beschlossen, den bestehenden einfachen Bebauungsplan Nr. 20 „Innerortsbereich" Hitzhofen in folgenden Punkten zu ändern / ergänzen:

•    Ergänzung des Geltungsbereichs:
o    Der Geltungsbereich wird im östlichen Bereich um das Flurstück Fl.Nr. 131 erweitert.
o    Der Geltungsbereich wird im südwestlichen Bereich um das Flurstück Fl.Nr. 67/2 und eine Teilfläche aus den Flurstück Fl.Nr. 67 erweitert.
o    Der Geltungsbereich wird im westlichen Bereich um die Erweiterungsfläche für den Kindergarten erweitert (vom Geltungsbereich B-Plan Nr. 29 „Wiesenweg“).
o    Der Geltungsbereich wird im westlichen Bereich um das Flurstück Fl.Nr. 62/13 und eine Teilfläche aus dem Flurstück Fl.Nr. 62 erweitert.

•    Neugestaltung der Festsetzungen:
o    Die Mindestgrundstücksgröße und die zulässige Anzahl der Wohneinheiten werden angepasst.
o    Auf Garagen, Nebengebäuden und Anbauten sind nun auch Flach- und Pultdächer zulässig. 
o    Innerhalb des durch eine Nutzungsabgrenzung gekennzeichneten Teilbereiches des Ortskerns, sind auch auf Hauptgebäuden Pult- und Flachdächer zulässig.
o    Der Geltungsbereich regelt die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB vor.
o    Bei außenwandbündigen Zwerchhäusern ist eine Ansichtsbreite von max. 40 % der Hauslänge möglich.
o    Vor jeder Garage ist in gleicher Breite ein Abstand von 5,00 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze einzuhalten.

Der Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Architekturbüro Manfred Törmer, Ingolstadt.


Der Planentwurf einschließlich Begründung auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2016 wurde am 12.06.2018 vom Gemeinderat gebilligt. Mit Beschluss vom 18.02.2020 hat der Gemeinderat den aktuellen Planentwurf einschließlich Begründung zugestimmt.


Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.03. bis 17.04.2020 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 
•    Stellungnahmen vom Landratsamt Eichstätt - SG Naturschutz und SG Umweltschutz
•    Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Augsburg
•    Untersuchung zum Schallimmissionsschutz durch IBN Bauphysik GmbH & Co. KG, Ingolstadt
•    Umweltbericht, Diplom-Ingenieur (FH) Werner Bachmann
•    Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange durch ÖFA ökologisch-faunistische Arbeitsgemeinschaft, Diplom-Biologe Heinrich Distler, Schwabach 


Er wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.


Hitzhofen, den 05.03.2020
Gemeinde Hitzhofen

                                                       (Siegel)

Roland Sammüller
1. Bürgermeister
 

- Aushang Bekanntmachung
- Bebauungsplan Nr. 20 Entwurf
- Bebauungsplan Nr. 20 Begründung (mit Untersuchung zum Schallimmissionsschutz durch IBN Bauphysik GmbH & Co. KG, Ingolstadt, Umweltbericht, Diplom-Ingenieur (FH) Werner Bachmann und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange durch ÖFA ökologisch-faunistische Arbeitsgemeinschaft, Diplom-Biologe Heinrich Distler, Schwabach)
 

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