Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte

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Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte

(Stand 01.01.2022)

Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreises Eichstätt die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hitzhofen mit den Ortsteilen Hitzhofen, Hofstetten und Oberzell unterteilt für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte (Stand: 01.01.2022) sind in der Gemeindeverwaltung Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen (Obergeschoss, Zi. 12) in der Zeit vom 04.07.2022 bis 10.08.2022 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden

Hitzhofen, 30.06.2022

 

gez.
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

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