Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung der Gebührensatzung zur Bauschuttentsorgungssatzung

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Bekanntmachung

der

Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Bauschutt und Bodenaushub, Straßenaufbruch und sonstiger gering belasteter mineralischer Abfälle in der Gemeinde Hitzhofen vom 16.12.2022

(Gebührensatzung zur Bauschuttentsorgungssatzung)

durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntmachung der Niederlegung an den Gemeindetafeln.

Der Gemeinderat Hitzhofen hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 eine Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Bauschutt und Bodenaushub, Straßenaufbruch und sonstiger gering belasteter mineralischer Abfälle in der Gemeinde Hitzhofen beschlossen.

Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Bauschutt und Bodenaushub, Straßenaufbruch und sonstiger gering belasteter mineralischer Abfälle in der Gemeinde Hitzhofen vom 23.09.2009 in der Fassung vom 02.12.2015 außer Kraft.

Sie liegen in der    Gemeindeverwaltung - Zimmer 12 -, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Hitzhofen, den 16.12.2022

gez.                                (Siegel)
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

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