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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplans der Gemeinde Hitzhofen für das Gebiet "Nr. 30 Fuchsbug"

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Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses für die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplans der Gemeinde Hitzhofen für das Gebiet „Nr. 30 Fuchsbug“

 

Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 26.07.2022 die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplans für das Gebiet „Nr. 30 Fuchsbug“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplans in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Zimmer 12, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hitzhofen (https://www.hitzhofen.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 S 1 Nrn 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs 3 S 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs 3 S 1 und 2 sowie Abs 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die in den Festsetzungen bzw. Hinweise/Empfehlungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN 1986 und DIN 55634 liegen in der Gemeinde zur Einsicht aus.

Hitzhofen, den 04.08.2022

Gemeinde Hitzhofen
gez.                                             (Siegel)
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister

 

Anlagen:
Bebauungsplan Nr. 30 Fuchsbug
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 Fuchsbug

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