Gemeinde Hitzhofen

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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung/Ergänzung eines Flächennutzungsplanes

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Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die Änderung/Ergänzung eines Flächennutzungsplans

I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 14.07.2020 beschlossen, den bestehenden Flächennutzungsplan zu ändern / zu ergänzen.

  • Änderungsverfahren Ä 2 des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 19 „Hofstetten-Innerortsbereich“ Erweiterung des Geltungsbereichs in der Gemarkung Hofstetten:

    • Fläche Fl.Nr. 159: vollständige Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf
    • Fläche Fl.Nr. 92/8: vollständige Ausweisung als Gemische Baufläche
    • Flächen Fl.Nrn. 95/1, 96 und 96/1: Erweiterung der Ausweisung um 23m Tiefe als Gemischte Baufläche
    • Fläche Fl.Nr. 393: bisher als Gemische Baufläche ausgewiesen, nunmehr vollständige Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche

      Der Planentwurf für die Ergänzung/Änderung ist ausgearbeitet worden von BBI Ingenieure GmbH, Niederlassung Ingolstadt, Friedrichshofener Str. 1S, 85049 Ingolstadt.

 

II. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 27.07.2021 vom Gemeinderat gebilligt.

 

III. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.08.2021 bis 17.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Hitzhofen, Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung

Die o.a. Unterlagen erhalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

  • Übergeordnete Vorgaben (Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung)
  • Schutzgut Mensch
  • Schutzgüter Boden und Flächen
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgüter Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Ortsbild
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.

 

Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst, e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@hitzhofen.de, Tel. 08458/3987-0 erreichen können. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserem Informationsblatt, das Sie bei uns erhalten, bzw. auf unserer Homepage unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ einsehen können.

 

Hitzhofen, den 04.08.2021

Gemeinde Hitzhofen
gez.                                                            (Siegel)
Roland Sammüller
1. Bürgermeister

 

Unterlagen zum Entwurf:
- Entwurf Flächennutzungsplan Ä4 Ortsteil Hofstetten
- Entwurf Begründung Ä4 zum Flächennutzungpslan
- Umweltbericht

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