Die Dorferneuerung beschränkt sich nicht nur auf die öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereiche. Gerade die Investitionen privater Bauherren zur Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser, leerstehender Bausubstanz und markanter alter Gebäude sollen verhindern, dass die Ortskerne aussterben.
Fördervoraussetzungen:
• Die Maßnahme muss im Fördergebiet liegen (grün und gelb dargestellt in Fördergebietskarte Hitzhofen und Fördergebietskarte Hofstetten) und die Ziele und Leitlinien der Dorferneuerung einhalten
• Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.
• Vorhaben mit einer Fördersumme unter 1.000 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze)
Was und wie viel wird gefördert:
Ländliche Bausubstanz
• Dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
• Revitalisierung von Gebäuden, Sanierung und Modernisierung alter Häuser
• Fassadengestaltung mit Wärmedämmung
• Beseitigung baulicher Missstände (z. B. Flachdächer mit Eternit- oder Blecheindeckung)
• In Ausnahmefällen dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung an Gebäudeensembles
• Regelfördersatz: 30 % der Nettokosten, jedoch max. 42.000 €*, für besonders wertvolle Gebäude auch höher
Vorbereich und Hofräume
• Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen und Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung
• Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, Zäune und Hoftoranlagen an öffentlich wirksamen Bereichen
• Regelfördersatz: 25 % der Nettokosten, jedoch max. 12.500 €*
* Ausnahmen zu den Fördersätzen finden Sie in der ausgelegten Broschüre im Rathaus.
Fristen:
• Antragsfrist: bis 25.11.2022
• Fertigstellung und Abruf der Förderung: 25.11.2025
Ablauf der Förderung:
• Antragstellung - Formular: Förderantrag,
• Schriftliche Zustimmung zum Beginn der Maßnahme abwarten
• Ausführung der Maßnahme
• Vorlage des Verwendungsnachweises, Formular: Verwendungsnachweis
• Abnahme der Maßnahme und Auszahlung der Fördergelder
Antragstellung:
• Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE)
Weitere Informationen und Unterstützung:
• Es liegen Broschüren im Rathaus aus
• Gemeinde Hitzhofen, Markus Wittmann, Tel. 08458 3987-19, Markus.Wittmann@Hitzhofen.de oder 1. Bürgermeister Roland Sammüller, Tel. 08458 3987-11, Roland.Sammueller@Hitzhofen.de
• Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Herr Kufer, Tel. 089 1213-1337 oder Herr Maurus, Tel. 089 1213-1338
• Auf Wunsch steht Ihnen Frau Martina Edl vom gleichnamigen Architekturbüro aus Eichstätt kostenfrei für Beratungsleistungen zur Seite. Mit ihr können Sie klären, ob Ihre geplante Baumaßname in den Genuss von Fördermittel aus der Dorferneuerung kommen kann. Den Beratungsgutschein erhalten Sie von Roland Sammüller (Tel. und Mail siehe oben).
• Die Präsentation der Infoveranstaltung vom 31.03.2021 mit FAQ´s finden Sie hier
Scheuen Sie sich nicht und nehmen Kontakt mit uns auf.