I. Der Gemeinderat der Gemeinde Hitzhofen hat am 16.06.2020 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 „Kreuzstraße/Blumenweg““ zu ändern / zu ergänzen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt westlich durch das Grundstück Oberzeller Straße 24, Fl.Nr. 37/1 bzw. Fl.Nr. 37, Gemarkung Oberzell, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen, östlich durch den Kapellenweg und südlich durch die Oberzeller Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Die zeichnerische Darstellung des Planentwurfs für die Änderung/Ergänzung ist ausgearbeitet worden vom Büro BBI Ingenieure, Ingolstadt.
II. Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt im Rathaus Hitzhofen, Kirchweg 12 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann vom 26.08.2022 bis 30.09.2022 eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden.
Gemeinde Hitzhofen
(Siegel)
gez.
Roland Sammüller
Erster Bürgermeister