Gemeinde Hitzhofen - Ortsteil Hofstetten

Öffentliche Bekanntmachungen

aus dem Rathaus

Bekanntmachung über die Einleitung der Umlegung "Fuchsbug"

|   Bekanntmachungen

(Teilauszug - die vollständige Bekanntmachung ist als Anlage angefügt)

Einleitung
der Umlegung "Fuchsbug"

Gemarkung Hitzhofen, Gemeinde Hitzhofen

Bekanntmachung
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt
vom 9. Juni 2021

Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt, Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt, am 8. Juni 2021 gefasste Umelgungsbeschluss wie folgt bekannt gemacht:

Umlegungsbeschluss

Aufgrund der Anordnung der Umlegung durch Beschluss des Gemeinderates vom 1. Dezember 2020 und der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung der Gemeinde Hitzhofen auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt vom 1. Dezember 2020 wird nach Anhörung der Eigentümer gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, für das Gebiets des Bebauungsplans "Fuchsbug" die Umlegung eingeleitet.

Die Umlegung führt die Bezeichnung "Fuchsbug".

Im Umlegungsgebiet liegen
die Flurstücke 115/1, 147, 147/11, 147/12, 147/13, 148, 186/6 der Gemarkung Hitzhofen ganz.

Das Umlegungsgebiet wird begrenzt:
Im Norden durch die Südgrenzen der Flurstücke 116, 117, 147/1, 147/2, 147/3, 147/4, 147/5, 147/6, 147/7, 147/8, 147/9 und 147/10 Gemarkung Hitzhofen, im Osten durch die Westgrenze von Flurstück 231 Gemarkung Hitzhofen, im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 149 und 150 Gemarkung Hitzhofen und im Westen durch die Ostgrenze von Flurstück 105 Gemarkung Hitzhofen.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Umlegungsbeschlusses.

Das Umlegungsverfahren ist einzuleiten, damit im Rahmen der Bodenordnung nach §§ 45 ff BauGB nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung des Umlegungsgebietes zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der bisherige Grundstückszuschnitt und die mangelnde Erschließung lassen eine derartige Nutzung nicht zu.

Eichstätt 8. Juni 2021
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ingolstadt
- Außenstelle Eichstätt -                                                        (Siegel)

gez.
Hartmann, Vermessungsrat

 

Zurück
Copyright © Gemeinde Hitzhofen  2024